Gestaltung und Hosting der Website
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Geistiges Eigentum/ Urheberrecht
Die vorliegende Website und ihr gesamter Inhalt, einschließlich der Texte, Fotos, Datenbanken und Bilder, aus denen dieses Portal besteht, sind Eigentum des Interkommunalen Fremdenverkehrsamts Terre de Flandre und urheberrechtlich geschützt. In Anwendung des Gesetzes vom 11. März 1957 (Art. 41) und des Gesetzes über geistiges Eigentum vom 1. Juli 1992 ist jede teilweise oder vollständige Vervielfältigung für den kollektiven Gebrauch durch ein beliebiges Verfahren ohne Genehmigung des interkommunalen Fremdenverkehrsamtes Terre de Flandre strengstens untersagt.
Das kommunale Fremdenverkehrsamt gestattet Ihnen nur eine persönliche und private Betrachtung seines Inhalts, unter Ausschluss jeglicher öffentlicher Betrachtung oder Verbreitung.
Die Genehmigung zur Vervielfältigung wird Ihnen nur in digitaler Form erteilt, die Ihnen die Anzeige auf Ihrem Computer mithilfe Ihrer Internet-Browser-Software ermöglicht.
Der Ausdruck auf Papier ist zum Zweck einer Privatkopie für die ausschließliche Nutzung durch Kopisten im Sinne von Artikel L. 122-5 2° des Gesetzes über geistiges Eigentum gestattet.
Jede andere, hier nicht ausdrücklich genannte Nutzung ist nicht erlaubt (und würde gegen die Artikel L335-2 ff. des Gesetzes über geistiges Eigentum verstoßen) und bedarf der vorherigen Zustimmung des Office Municipal de Tourisme.
Nutzung der Informationen auf der Website
Die Nutzer dieser Website sind verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes über Informatik, Dateien und Freiheiten einzuhalten, deren Verletzung strafrechtlich geahndet wird.
Sie müssen insbesondere in Bezug auf die auf der Website dargestellten namentlichen Informationen jede Sammlung, jede zweckentfremdete Nutzung und generell jede Handlung unterlassen, die das Privatleben oder den Ruf von Personen beeinträchtigen könnte.
Informatik und Freiheitsrechte
Das gemeindeübergreifende Fremdenverkehrsamt Terre de Flandre ist um den Schutz der Privatsphäre der Nutzer der Website „terredeflandretourisme.com“ bemüht und verpflichtet sich, dass die Sammlung und Verarbeitung persönlicher Informationen auf dieser Website gemäß dem geänderten Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten, dem sogenannten Gesetz „Informatique et Libertés“, erfolgt.
Die von den Nutzern der Website „terredeflandretourisme.com“ eingegebenen Informationen können vom gemeindeübergreifenden Fremdenverkehrsamt Terre de Flandre elektronisch verarbeitet werden.
In diesem Zusammenhang haben die Nutzer der Website „terredeflandretourisme.com“ das Recht, auf die sie betreffenden Daten zuzugreifen, sie zu ändern, zu berichtigen und zu löschen (Artikel 40 des geänderten Gesetzes „Informatique et Libertés“).
Der Nutzer dieser Website wird insbesondere darüber informiert, dass gemäß Artikel 27 des Gesetzes über Informatik und Freiheiten vom 6. Januar 1978 die vom Nutzer aufgrund der Formulare auf der Website übermittelten Informationen notwendig sind, um seine Anfrage zu beantworten, und für das interkommunale Fremdenverkehrsamt Terre de Flandre, das für die Verarbeitung verantwortlich ist, zum Zweck der administrativen und kommerziellen Verwaltung bestimmt sind.
Ausübung von Rechten
Gemäß Artikel 34 des Gesetzes über Informatik und Freiheiten hat der Nutzer dieser Website ein Recht auf Zugang, Änderung, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden Daten. Um dieses Zugangsrecht auszuüben, muss der Nutzer eine Nachricht an virginie.witkowski@terredeflandretourisme.com senden.
Aktuelles und Preise
Das gemeindeübergreifende Fremdenverkehrsamt Terre de Flandre setzt alle seine technischen Mittel ein, um die auf seiner Website enthaltenen Informationen regelmäßig zu aktualisieren. Die in der Rubrik „Alle unsere Veranstaltungen“ verfügbaren Informationen sind jedoch unverbindlich. Sie haben selbst keinen besonderen rechtlichen Wert und können in keinem Fall die Haftung des gemeindeübergreifenden Fremdenverkehrsamts Terre de Flandre begründen.
Außerdem kann das Fremdenverkehrsamt Terre de Flandre nicht für falsche Informationen wie z. B. die Preise von Gastgebern haftbar gemacht werden, wenn diese Informationen einen Anbieter betreffen, der es versäumt hat, das Fremdenverkehrsamt über seine Änderungen zu informieren.